Check24-Preisniveau
Wählst du eine Hundehaftpflicht bei einer unserer 30 Versicherungspartner, entfällt unsere Gebühr!
9€
Ohne Hundehaftpflicht
- Anmeldung deines Hundes beim Finanzamt
- Wenn verpflichtend: Eintragung Hunderegister (Berlin zuzüglich 26,50 €)
- Wenn verpflichtend: Anmeldung deines Hundes beim Ordnungsamt
- Abwicklung der Zusendung deiner Hundemarke
- Hundehaftpflichtversicherung bei einer unserer 30 Versicherungspartner
0€
Mit Hundehaftpflicht
- Anmeldung deines Hundes beim Finanzamt
- Wenn verpflichtend: Eintragung Hunderegister (Berlin zuzüglich 26,50 €)
- Wenn verpflichtend: Anmeldung deines Hundes beim Ordnungsamt
- Abwicklung der Zusendung deiner Hundemarke
- Hundehaftpflichtversicherung bei einer unserer 30 Versicherungspartner
19€
Without liability insurance
- Handling the registration at the tax office
- Handling the delivery of your dog tag
- Handling the registration in the dog registry of your federal state
- Handling the registration in the office of public order of your city
- Handling your dog liability insurance by one of our 30 insurance partners
0€
With liability insurance
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- Handling the registration in the office of public order of your city
- Handling of your dog liability insurance by one of our 30 insurance partners
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Mit Hundehaftpflicht
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9€
Ohne Hundehaftpflicht
- Anmeldung deines Hundes beim Finanzamt
- Wenn verpflichtend: Eintragung Hunderegister (Berlin zzgl. 26,50 €)
- Wenn verpflichtend: Anmeldung deines Hundes beim Ordnungsamt
- Abwicklung der Zusendung deiner Hundemarke
- Hundehaftpflichtversicherung bei einer unserer 30 Versicherungspartner
Los geht’s!
Hier erledigst du alle verpflichtenden Anmeldungs-, Steuer- und Versicherungsprozesse mit einem Eingabeprozess in weniger als 10 Minuten:
FAQ
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, deinen Hund steuerlich beim Finanzamt anzumelden. Die steuerliche Anmeldung deines Hundes erfolgt dabei bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. Halterin zuständigen Wohnsitzfinanzamtes, die Meinenhundanmelden für dich übernimmt.
In der Öffentlichkeit wird die steuerliche Anmeldung deines Hundes in allen Städten außer München dadurch dokumentiert, dass dein Hund eine gültige Steuermarke (“Hundemarke”) am Halsband trägt. Wird bei einer Überprüfung festgestellt, dass dein Hund steuerlich nicht angemeldet ist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die euch beide ein Bußgeld von bis zu 10.000 € kosten kann.
Dies ist abhängig von den Regelungen deines Bundeslandes. In der Regel muss jeder Hund innerhalb eines Monats
1. nach Erwerb oder Geburt
2. nach einem Umzug in eine andere Stadt
3. bei gewerblicher Haltung, zum Beispiel zur Zucht oder der Haltung als Wachhund
steuerlich in deiner Stadt oder Gemeinde angemeldet werden.
Klar! Sowohl Anmeldungen als auch Ummeldungen sind für euch beide über Meinenhundanmelden möglich.
Grundsätzlich können alle Hunde bei Meinhundanmelden angemeldet oder umgemeldet werden. Aus bürokratischer Komplexität können wir jedoch leider keine Steuerklasse beantragen und auch keine “gefährlichen Hunde” (”Listenhunde”) anmelden.
Jedes Bundesland (außer Niedersachsen) hat Listen erstellt, auf denen sogenannte “gefährliche Hunde” aufgelistet sind. Generell gelten folgende Hunde als “gefährlich geltende Hunderassen”:
* American Staffordshire Terrier
* American Pit Bull Terrier
* Bordeaux-Dogge
* Bullmastiff
* Bullterrier
* Dogo Argentino
* Fila Brasileiro
* Mastiff
* Mastín Español
* Mastino Napoletano
* Staffordshire Bullterrier
* Tosa Inu
* Pit Bull
Um auf Nummer sicher zu gehen, bitten wir dich jedoch vor der Anmeldung bei uns noch einmal nachzuschauen, ob die Hunderasse deines Hundes auf der Liste deines Bundeslandes gelistet ist.
Wie erwähnt können wir diese Hunderassen bei Meinenhundanmelden aus Gründen der komplexeren Antragstellung leider noch nicht anmelden.
Das ist von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist aber gegebenenfalls für folgende Hunde möglich:
* Hunde aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung (in Berlin z.B. gilt eine Hundesteuerbefreiung von einem Jahr beim Erwerb eines Hundes vor dem 31.12.2021 – bei einem Erwerb danach ist der Hund sogar für fünf Jahre von der Hundesteuer befreit)
* Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen
* Hunde, die in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden stehen
* Hunde, die zur Jagdausübung eingesetzt werden
* Hunde, die nachweislich durch den Hundehalter selbst unmittelbar von einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen
* Hunde, die die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
* Für Sozialhilfeempfänger gelten teilweise Ausnahmen (in Berlin z.B. kannst du eine Hundesteuerbefreiung erhalten, wenn du Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes beziehst)
Wie erwähnt können wir bei Meinenhundanmelden aus Gründen der komplexeren Antragstellung Hundehalter mit einer Hundesteuerbefreiung leider noch nicht anmelden.
In der Öffentlichkeit wird die steuerliche Anmeldung abhängig von der Stadt entweder digital oder durch das Tragen einer Hundemarke überprüft. Wird bei einer Überprüfung festgestellt, dass dein Hund steuerlich nicht angemeldet ist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die euch beide ein Bußgeld von bis zu 10.000 € kosten kann.
Falls eure Stadt eine Hundemarke ausstellt, wird euch diese nach erfolgreicher Anmeldung über unsere Website vom zuständigen Finanzamt zugesendet.
Die Stadt Berlin zum Beispiel stellt ab dem 01.01.2024 keine Hundemarken mehr aus.
Falls eure Stadt eine Hundemarke ausstellt, wird euch diese nach erfolgreicher Anmeldung über unsere Website vom zuständigen Finanzamt in der Regel innerhalb von wenigen Wochen per Post zugesendet.
Die Stadt Berlin zum Beispiel stellt ab dem 01.01.2024 keine Hundemarken mehr aus.
Hunderegister sind dazu da, einen Hund samt Chipnummer in einer Datenbank zusammen mit den Kontaktdaten seines Hundehalters abzuspeichern. Sollte dein Hund also eines Tages verloren gehen, kann dieser ganz einfach mit seiner Chipnummer auf dich zurückverfolgt werden. Einerseits gibt es dazu zentrale staatliche Einrichtungen der Länder -die Hunderegister in Niedersachsen und Berlin zum Beispiel- und andererseits gibt es auch private bundesweite Haustierregister, wie zum Beispiel Tasso und Findefix.
Für private Heimtierregister (wie Tasso, Findefix) besteht für dich als Tierhalter*in im Generellen keine Registrierungspflicht.
Verpflichtend mit Stand Oktober 2022 ist dies jedoch in den zentralen Hunderegistern der Bundesländer Niedersachsen und Berlin. Wer in diesen Bundesländern seinen Hund zur gegebenen Frist nicht im zentralen Hundemelderegister anmeldet, begeht auch hier eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG bzw, § 33 Abs. 1 Nr. 3 HundeG und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € bestraft werden.
Für “gefährliche Hunderassen” (Siehe Frage 6 zur Hundesteuer) ist dies generell in allen Bundesländern verpflichtend.
Für sogenannte “große Hunde” ist dies in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Als “große Hunde” nach der Definition der Landesgesetze gelten Hunde, die aller Voraussicht nach ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen.
Die Anmeldung deines Hundes beim Hunderegister deines Bundeslandes kann online oder per Formular beantragt werden. Diese beiden Möglichkeiten haben eine Preisdifferenz. Da Meinenhundanmelden keine Website-Profile in deinem Namen erstellen kann, werden wir für dich die Anmeldung deines Hundes beim Hunderegister per Formular durchführen.
Für diese Art der Eintragung berechnet der Dienstleister des Landes Niedersachsen 23,50 € und der Dienstleister der Stadt Berlin 26,50 € (jeweils Stand Oktober 2022).
Die Kosten der Anmeldung deines Hundes beim Ordnungsamt sind abhängig von deiner Stadt.
Bei der Anmeldung deines Hundes beim Ordnungsamt gelten die gleichen Fristen wie bei der Anmeldung eurer Hundesteuer beim Finanzamt (Siehe Frage 2 der Hundesteuer). Einige Unterlagen können jedoch auch noch nachgereicht werden.
Bei der Eintragung ins Hunderegister unterscheidet sich das auf der Ebene der Bundesländer. In Berlin hat die Anmeldung des Hundes im Hundemelderegister generell bei Beginn der Haltung (§ 13 Abs. 1 HundeG) zu erfolgen. In Niedersachsen hat dies bis zum siebten Lebensmonats des Hundes zu geschehen (§ 6 Abs. 1 NHundG), da bis hierhin der Hund auch gechippt sein muss (siehe Paragraph “Chip”).
Bei der Anmeldung bei dem Hunderegister deines Bundeslandes ist lediglich die Angabe der Chipnummer deines Hundes zusätzlich verpflichtend.
Eine Besonderheit gibt es hier zudem in Niedersachsen, wo es zwar ein Hundemelderegister gibt, die Eintragung der Chipnummer jedoch erst ab dem 6 Lebensmonat des Hundes verpflichtend ist. Sollte es hier bei der Anmeldung über Meinenhundanmelden noch keine Chipnummer geben, könntest du dies also auch ab dem sechsten Monat für euch beide selbst erledigen.
Bei der Eintragung bei dem Ordnungsamt deiner Stadt unterscheiden sich die zusätzlich abzugebenden Unterlagen auf der Ebene der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen ist hier ein Nachweis zur erforderlichen Sachkunde, ein zusätzlicher Nachweis über den Mikrochip und bei Mischlingshunden noch ein Foto des Tieres notwendig. In Brandenburg lediglich ein aktuelles Führungszeugnis.
Auf die jeweilige Dateneingabe werden wir euch aber natürlich auch noch mal bei der Dateneingabe hinweisen.
Wenn dies in eurem Bundesland verpflichtend ist und du uns alle notwendigen Daten angibst, dann übernehmen wir das natürlich für euch beide. Auf eine fehlende Dateneingabe würden wir euch aber natürlich auch noch mal bei der Dateneingabe hinweisen.
Die verpflichtende Eingabe der Chipnummer ist lediglich bei der Anmeldung beim Hunderegister und Ordnungsamt vorgesehen und wenn dies in eurem Bundesland für dich verpflichtend ist, weisen wir dich bei der Dateneingabe natürlich noch einmal darauf hin.
Eine Besonderheit gibt es hier zudem in Niedersachsen, wo es zwar ein Hundemelderegister gibt, die Eintragung der Chipnummer jedoch erst ab dem 6 Lebensmonat des Hundes verpflichtend ist. Sollte es hier bei der Anmeldung über Meinenhundanmelden noch keine Chipnummer geben, könntest du dies also auch ab dem sechsten Monat für euch beide selbst erledigen.
Bei Auslandsreisen innerhalb der EU gilt generell die Chip-Pflicht! In Deutschland dagegen ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern sind zum Beispiel nur “gefährliche Hunderassen” registrierungspflichtig, andere Bundesländer hingegen machen die Chip-Pflicht von der Größe und vom Gewicht abhängig.
Im Folgenden siehst du, wie dies in eurem Bundesland geregelt ist:
- Baden-Württemberg: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Bayern: Eine Tätowierung für deinen Hund reicht aus, eine generelle Chip-Pflicht gibt es in Bayern nicht
- Berlin: Chip-Pflicht für alle Hunde
- Brandenburg: Chip-Pflicht für alle “gefährlichen Hunde” (”Listenhunde”) und “großen Hunde” ab einer Größe von 40 cm oder mindestens 20 kg Körpergewicht
- Bremen: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Hamburg: Ab dem dritten Lebensmonat des Hundes gilt eine Chip-Pflicht
- Hessen: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Mecklenburg-Vorpommern: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Niedersachsen: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind
- Nordrhein-Westfalen: Chip-Pflicht für alle “gefährlichen Hunde” (”Listenhunde”) und “großen Hunde” ab einer Größe von 40 cm oder mindestens 20 kg Körpergewicht, die älter als drei Monate sind
- Rheinland-Pfalz: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Saarland: Chip-Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde (”Listenhunde”)
- Sachsen: Keine Chip- oder Kennzeichnungspflicht
- Sachsen-Anhalt: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind sowie für gefährlich eingestuften Hunde (”Listenhunde”)
- Schleswig-Holstein: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als drei Monate sind
- Thüringen: Chip-Pflicht für alle Hunde
Das Meinenhundanmelden-Team versucht für euch durch so viele Versicherungspartnerschaften wie möglich die beste und größte Auswahl an Versicherungen bereitzustellen. Aus dieser Auswahl und den relevanten Informationen zu dir (Alter, Wohnort) und denen deines Hundes (Rasse, Größe, Alter) präsentieren wir euch im Check-Out jeweils die beste Versicherung der drei Klassen: Budget, Preis-Leistung und Premium.
Dein Hund wird, da sind wir uns sicher, ein sehr gut erzogener Hund, nur Katzen wird er/sie vielleicht nie leiden können. Nehmen wir an: eines Tages reißt er sich beim Spazieren gehen von der Leine, um eine Katze auf der anderen Straßenseite zu verfolgen und lässt einem herannahenden Fahrradfahrer keine andere Wahl, als auf ein parkendes Auto auszuweichen: Sachschaden 1.500 €. Haftbar bist hier du! Wegen solchen und vielen anderen potenziell auftretenden Haftungsgründen/Schadensfällen ist in dem meisten Bundesländern der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtend.
Gerade noch hat dein Hund ausgelassen wie immer mit seinen anderen Hundefreunden auf der Wiese getobt und plötzlich liegt er jaulend im Gras. Die Diagnose: Magendrehung. Für die Operation und nachfolgende Behandlung können leicht Kosten von über 2.000 € anfallen. Solltest du nun keine großen Ersparnisse auf dem Konto haben, würdest du erst einmal vor der Aufnahme eines Kredites stehen. Eine Krankenversicherung für deinen Hund könnte in diesem Falle jedoch die Kosten übernehmen.
Das Verbrauchermagazin “Ausgerechnet” (WDR) hat dazu nachrecherchiert und geht im Allgemeinen von durchschnittlich fünf größeren Eingriffen im Leben eines Hundes aus, die mit Kosten von rund 6600 € verbunden sind. Die Routinebesuche für Impfungen und Kontrollbesuche kosten in einem Hundeleben zudem rund 2800 €.
Eine Tierkrankenversicherung übernimmt im Allgemeinen die medizinischen Kosten deines Tierarztes. Eine Tier-OP-Versicherung hingegen kommt zum Tragen, wenn dein Vierbeiner einen chirurgischen Eingriff benötigt. Jede der beiden Versicherungen ist aber noch einmal in Qualitätsstufen untergliedert, so dass hier sicherlich die für euch optimale Lösung dabei ist.
Wir raten dir, eine Hunde-OP- oder Hundekrankenversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Mit zunehmendem Alter werden kostenintensive Alterserscheinungen wie Grauer Star, Arthrose oder Zahnprobleme bei Hunden wahrscheinlicher. Für den Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist es dann oft zu spät oder es wird sehr kostspielig, da sich der Versicherungssatz nach dem Alter des Hundes bei Abschluss richtet.
Alles in allem, besteht die Eintragung deines Hundes aus
- der jährlich anfallenden Hundesteuer deiner Gemeinde/Stadt, deren genaue Höhe du dem Absatz Hundesteuer/ Hundeanmeldung beim Finanzamt entnehmen kannst
- in Niedersachen sowie in Berlin zusätzlich aus der einmaligen Servicegebühr der Anmeldung ins Hunderegister des landeseigenen Dienstleisters, deren genaue Höhe du dem Absatz Hunderegister/Ordnungsamt entnehmen kannst
- für sogenannte “große Hunde” in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zudem aus der Anmeldung auf dem Ordnungsamt. Die Höhe der Anmeldungsgebühr kann dem Absatz Hunderegister/Ordnungsamt entnommen werden.
Der Prozess der Hunderegistrierung ist sehr komplex und mit einer Menge Papierkram verbunden. Deshalb übernehmen wir für euch beide alle Prozesse, die in eurem Bundesland und eurer Stadt vorgeschrieben sind. Diese sind:
1. Immer: Die Abwicklung eurer Hundeanmeldung beim Finanzamt
2. Wenn diese in eurer Stadt ausgestellte werden: Die Beauftragung der Zusendung eurer Hundemarke
3. Optional und wenn es in eurem Bundesland vorgeschrieben ist: Die Abwicklung eurer Anmeldung im Hunderegister des Bundeslandes
4. Wenn es in eurer Stadt/Gemeinde vorgeschrieben ist: Die Erstellung eurer Anmeldung beim Ordnungsamt
5. Optional: Die Abwicklung eurer Hundehaftpflichtversicherung