Nutzungsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungsvermittlung und Dienstleistung im Bereich der Anmeldung von Hunden auf der Website https://meinenhundanmelden.de und https://registermydog.de

Dogin1.de Webservices UG

 

 

Hinweis: Allein zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Geschäftsbedingungen und sonstigen Dokumenten nur die männliche Form. In allen Fällen gilt jeweils die weibliche und männliche Form.

 

 

1. Allgemeine Hinweis

  1. Die Angaben auf der Website sind unverbindlich. Insbesondere können sich die tatsächlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften sowie deren Daten und Tarifinformationen hiervon unterscheiden. Diese werden seitens der Versicherungsgesellschaften ohne Anspruch auf Vollständigkeit bereitgestellt
  2. Die Informationen auf o. g. Website stellen keine Beratungsleistungen dar, es handelt sich bei dem Angebot ausdrücklich nur um eine Versicherungsvermittlung und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anmeldung des Hundes. Der Mandant erklärt im Rahmen des Buchungsprozesses ausdrücklich einen Beratungsverzicht im Sinne des § 6 Abs. 3 VVG. Dem Mandant ist hierbei bekannt gemacht worden, dass sich ein Beratungsverzicht nachteilig auf seine Möglichkeit, gegen den Versicherungsvermittler Schadenersatzansprüche geltend zu machen, auswirkt (§ 63 VVG).

 

2. Vertragsgegenstand Versicherungsvermittlung

  1. Durch Inanspruchnahme einer Versicherungsvermittlung von Dogin1.de Webservices UG auf der Website meinenhundanmelden.de oder registermydog.de und Übermittlung der Daten kommt ein Versicherungsvermittlungsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Dogin1.de Webservices UG zustande. Dieses Vermittlungsverhältnis dient als Grundlage des Maklervertrages, dessen Gegenstand jedoch nur das Versicherungsprodukt der in Anspruch genommenen Versicherungsleistung entspricht. Mit dem Zustandekommen dieses Maklervertrages stimmt der Nutzer zu, dass die Dogin1.de Webservices UG Willenserklärungen zu Versicherungsverträgen abgeben oder entgegennehmen kann. Dies insbesondere zum Schutz des Kunden im Falle einer kritischen Finanzsituation des Versicherers oder um Deckungslücken aus Anpassungen von Verträgen oder Kündigungen durch den Versicherer zu vermeiden. 
  2. Der Versicherungsmaklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte. Der Makler bietet insoweit derzeit ausschließlich die Vermittlung von Hundehaftpflicht-, Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherungen an. Versicherungen für die nach den jeweiligen Ländergesetzen definierte „gefährliche Hunderassen“ wie u.a. American Staffordshire, Terrier, Bullterrier, Bullmastiff, Bordeaux-Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit sonstigen Hunderassen können derzeit nicht vermittelt werden. 
  3.  Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch den Makler verwaltet, sofern sie der Versicherer courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt. Nicht in die Verwaltung übernommene Verträge kennzeichnet der Makler in der Vertragsübersicht (Vertragsspiegel) mit dem Status „Fremd“ oder „Police extern“.
  4.  Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung des gewünschten Versicherungsschutzes des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.
  5.  Schließt der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Vertrages einen Versicherungsvertrag über einen anderen Vermittler ab, so erstreckt sich der vorliegende Maklervertrag nicht auf diesen über den anderen Vermittler abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Den Makler trifft diesbezüglich keine Beratungspflicht; es sei denn der Mandant legt den entsprechenden Vertrag gegenüber dem Makler offen und der Versicherer stimmt einer Übertragung des Versicherungsvertrages in den Bestand des Maklers zu.
  6.  Wünscht der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Maklervertrages die Vermittlung eines Versicherungsvertrages zusätzlich zu den im Maklervertrag festgelegten Verträgen und nimmt der Makler daraufhin eine Beratung gegenüber dem Mandanten auf, so erstreckt sich der geschlossene Maklervertrag auch auf diese Beratung und den neu vermittelten Versicherungsvertrag.

 

3. Vertragsgegenstand Dienstleistung im Bereich Hundeanmeldung

  1. Daneben bietet der Makler den Service der Anmeldung des Hundes bei den nach Einschätzung des Maklers zuständigen Ämtern wie Ordnungsamt, Finanzamt und Hunderegister des Landes.
  2. Nicht in diesem Service enthalten ist die Anmeldung von „gefährlichen Hunderassen“ entsprechend Ziffer 1. (1).
  3. Ebenfalls nur geschuldet ist die Anmeldung bei für den Hundehalter verpflichteten Hunderegistern (derzeit Berlin und Niedersachens), die Anmeldung bei freiwilligen Registern wird nicht angeboten. Entsprechend gilt dies für die Anmeldung beim Ordnungsamt, bei der lediglich die verpflichtende Anmeldung von in den jeweiligen Ländergesetzen definierten „großen Hunden“ geschuldet wird.
  4. Zur Zahlung etwaiger anfallender Registrierungsgebühren bei den Ämtern sowie der Hundesteuer bleibt der Mandant allein verpflichtet.
  5. Ein Erfolg der Anmeldung ist insoweit nicht geschuldet. Insbesondere kann die Ausstellung einer vorläufigen Deckungsbestätigung durch den Versicherer nach Antragstellung nicht garantiert werden, wovon allerdings die Ausführung des Services der Anmeldung abhängig ist.

 

4. Pflichten des Mandanten

  1. Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz oder die Anmeldung des Hundes relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag oder die Anmeldungen im Rahmen des Services. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.
  2. Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen.
  3. Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Mandant selbst erst später eigene Kenntnis erhält.
  4.  Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Risikos, zur Zahlung der Prämie, den Anzeigepflichten, die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung der dem Versicherer gegenüber bestehenden Fristen etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.
  5. Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.
  6. Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler über die neue Beauftragung zu informieren, damit der Makler an der geordneten Übernahme der Verwaltung durch den neubeauftragten Vermittler mitwirken kann. Alsdann ist davon auszugehen, dass der neubeauftragte Vermittler ab dem berechtigten Übernahmezeitpunkt der Versicherungsverträge die Vergütung vom Versicherer erhält und seinerseits die umfassende Betreuungstätigkeit gegenüber dem Mandanten erbringt. Ein Anlass für eine weitere Verwaltungstätigkeit des Maklers für den Mandanten besteht daher nicht. Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden. Der vom Mandanten neubeauftragte Vermittler haftet selbständig gegenüber dem Mandanten für seine Beratung. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.

 

5. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Mandanten über die Website kommt dadurch zu Stande, dass der Mandant nach dem Ausfüllen des bereitgestellten Formulars auf „Jetzt bezahlen“ oder bei Zubuchung von Versicherungsschutz auf „Jetzt abschließen“ klickt und damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungs- und Maklervertrages zur Vermittlung von Versicherungsschutz abgibt. Das Angebot kann durch den Makler entweder durch die direkte Anmeldung des Hundes und Vermittlung von Versicherungsschutz oder durch eine gegenüber dem Mandanten abgegebene Empfangserklärung angenommen werden.

 

6. Vergütung

  1. Im Rahmen der Versicherungsvermittlung erfolgt die Vergütung allein durch Provisionen der Versicherungsgesellschaften. Eine gesonderte Vergütung wird gegenüber dem Mandanten nicht verlangt.
  2. Die Dienstleistung der Anmeldung des Hundes ist bei Zubuchung des seitens des Maklers angebotenen Versicherungsschutzes grundsätzlich mit der Zahlung der Provision abgegolten. Wird kein Versicherungsschutz gebucht, richtet sich die hierfür anfallende Gebühr nach Art des Hundes und Umfang der Anmeldung und wird im Buchungsprozess in EUR inkl. MwSt angegeben.
  3. Die Gebühr nach Ziffer (2) ist auch dann fällig, wenn die Zubuchung von Versicherungsschutz erfolgt, dieser aber aufgrund in der Sphäre des Mandanten liegenden Umständen nicht abgeschlossen werden kann.

 

7. Tätigkeiten des Maklers

  1. Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Mandantenwünschen und Bedürfnissen entsprechen könnten. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Versicherer die nicht mit Maklern zusammenarbeiten oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte können von dem Makler nicht berücksichtigt werden.
  2. Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, kann diese Anfrage an den Makler in Textform erfolgen. Die Annahme der Beauftragung bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Maklers in Textform. Die Vereinbarung eines unverzüglichen Tätigwerdens des Maklers, um für den Mandanten vorläufigen Versicherungsschutz zu beschaffen, bedarf eines gesonderten und ausdrücklichen Vertragsschlusses zwischen den Parteien.
  3. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.
  4. Der Mandant kann jederzeit vom Makler die Überprüfung und Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risiko-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Mitteilung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. Sodann übernimmt der Makler eine Überprüfung des Versicherungsschutzes anhand der veränderten Rechts-, Risiko- und Marktverhältnisse und veranlasst nach Weisung des Mandanten ggf. die Änderung und/oder Erweiterung des Versicherungsschutzes.
  5. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Maklers erteilt dieser auf Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis.
  6. Der Makler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Mandanten zu informieren. Erklärungen, die er im Auftrage seines Mandanten an die Versicherer weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/oder die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

8. Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse

  1.  Die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG – , insbesondere seiner Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist gemäß § 9 VersVermV auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
  2. Ferner ist die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG ebenfalls der Höhe nach gemäß § 9 VersVermV auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzt.
  3. Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
  4. Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Anmeldung des Hundes sind ausgeschlossen. 
  5. Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  6. Die in Ziff. (2) bis (5) geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder aufeiner Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen.
  7. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  8. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht.

 

9.  Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.

 

10. Rechtsnachfolge

Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Mandanten das Recht zu sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Mandant Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er vom Makler oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde.

 

11. Datenschutz

  1. Dem Mandanten ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Makler auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mandant stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Makler selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mandanten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Mandant der Datenschutzerklärung des Maklers entnehmen.
  2. Dem Mandanten steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Makler ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mandanten verpflichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 

 

12. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Inanspruchnahme der Leistungen dieser Website und Kenntnisnahme dieser Belehrung, jedoch nicht vor Abschluss des Maklervertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Dogin1.de Webservices UG (haftungsbeschränkt)

Falkenweg 5

73265 Dettingen unter Teck

Tel.: 015732393356

E-Mail: info@meinenhundanmelden.de  

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür die beigefügte Musterformulierung eines Widerrufs verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung 

 

13. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Maklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  3. Widerstreitende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten, welche abweichende oder entgegenstehende Regelungenenthalten, sind unbeachtlich. Es gelten ausschließlich die hier vereinbarten vertraglichen Regelungen.
  4. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Mandant unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren. Darüber hinaus ist der Makler gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen: Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Barmbeker Straße 2, 2 OG, 22303 Hamburg, Deutschland; Telefon: +49 (0)40 69 650 890, Telefax: +49 (0)40 69 650 891, kontakt@schlichtung-finanzberatung.de.